Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Polizei

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  Die Rolle der Polizei              

Die Polizei hat im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Aufgabe, den Sachverhalt zu erforschen. Die eigentliche Herrin des Ermittlungsverfahrens ist jedoch die Staatsanwaltsschaft. Die Polizeibeamten helfen der Staatsanwaltschaft und führen die eigentliche Arbeit aus, wie etwa die DurchsuchungVerhaftung, Fuehrerscheinbeschlagnahme, VerkehrskontrolleVermoegensbeschlagnahme usw.Es ist immer richtig, gegenüber der Polizei keine Angaben zu machen, sondern zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist ein Menschenrecht (Art. 6 MRK). Die Polizei ist verpflichtet den Beschuldigten vor jeder Vernehmung darüber aufzuklären. Die Praxis sieht leider häufig anders aus. Man gewinnt machmal den Eindruck, die sogenannte Belehrung über das Schweigerecht und auch das Recht einen Anwalt hinzuzurufen wird bewusst umgangen oder zumindest verzögert.

Rufen Sie mich deshalb bei jedem Kontakt mit der Polizei an, bevor Sie etwas sagen.

Für diesen Fall habe ich einen 24h Stunden Notdienst

-0179/ 480 622 3-

für Sie eingerichtet. Ich bin am Wochenende, an den Feiertagen und auch nachts erreichbar.

Erst über einen Strafverteidiger ist eine Waffengleichheit im Kampf um die Rechte des Beschuldigten hergestellt.