Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Polizei » Durchsuchung

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Durchsuchung Firma/ Wohnung                  

Die Durchsuchung dient dazu, alle möglichen Räume nach möglichen Beweismitteln zu durchsuchen. Regelmässig wird die Durchsuchung der Privaträume, der Geschäftsräume sowie der PKW`S angeordnet. Auch die Durchsuchung von Nichtverdächtigen, z. B. der Freundin oder dem Lebensgefährten ist keine Seltenheit.

Machen Sie sich eines ganz klar:

Niemand auf dieser Welt wird die Durchsuchung verhindern können. Steht die Polizei erst einmal vor der Tür, dann wird die Durchsuchung hier und jetzt stattfinden.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit den Durchsuchungsbeschluss anzufechten. Eine Entscheidung des Gerichts erhalten Sie aber frühestens nach einigen Tagen, realistischer nach eingen Wochen - in jedem Fall zu spät.

Rufen Sie mich 24 Stunden mobil unter :

-0179/ 480 622 3-

an.

Bis ich da bin tun Sie Folgendes:

  • bitten Sie alle Polizeibeamten herein (was sollen denn die Nachbarn denken???)
  • seien Sie nett und freundlich und bieten Sie den Herrschaften Kaffe oder Wasser an (trinken Sie selbst zur Beruhigung gerne etwas Härteres) 
  • verbieten Sie den Familienangehörigen irgendetwas zu sagen (die Angehörigen haben auch ein Schweigerecht)
  • dem gegenüber sind Mitarbeiter mögliche Zeugen,schicken Sie diese deshalb sofort nach Hause
  • lesen Sie jetzt in aller Ruhe den Durchsuchungsbeschluss, dort muss stehen, wonach die Polizei eigentlich sucht
  • zeigen Sie der Polizei freundlich die Sachen, die sie sowieso finden werden - mehr aber nicht !!!
  • machen Sie keinerlei Angaben zum Tatvorwurf, sondern schweigen Sie
    (auch dann und gerade dann, wenn Sie unschuldig sind)

spätestens jetzt müsste ich da sein und kümmere mich für Sie um den Rest.