Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Polizei » Verhaftung

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Verhaftung/U-Haft (Untersuchungshaft)                

Die Verhaftung ist der denkbar schwerste Grundrechtseingriff, den der Staat seinem Bürger antun kann. Ein Unschuldiger soll nämlich - im Grunde auf unbestimmte Zeit - eingesperrt werden. Als Haftgründe werden häufig Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr behauptet.

Die Haft ist mit ganz erheblichen psychischen Belastungen verbunden. Dies gilt sowohl für den Beschuldigten selbst wie auch für die Angehörigen. Viele Dinge müssen in kürzester Zeit geregelt werden, z. B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes, Regelung Ihrer Bankgeschäfte, Information und Beruhigung der Angehörigen usw.

Für diesen Fall habe ich einen mobilen Notdienst

-0179/ 480 622 3-

für Sie eingerichtet. Ich bin am Wochenende, an den Feiertagen und auch nachts erreichbar.

Machen Sie sich eines ganz klar: Wenn die Polizei Sie vorläufig festnehmen will, wird sie dies tun. Dagegen können Sie nichts tun. Die Polizei wird Sie zu ihrer Dienststelle mitnehmen und will Sie auf dem Revier vernehmen. Es ist leichter gesagt als getan. Bleiben Sie ruhig und besonnen. Werden Sie nicht gewalttätig ("getroffene Hunde bellen"). Spätestens nach 24 Stunden müsse Sie freigelassen oder dem Haftrichter vorgeführt werden. Dies gilt auch am Wochenende!

Sie verhalten sich wie folgt:

  • verlangen Sie sofort einen Anwalt (auf jeden Fall einen Fachanwalt für Strafrecht)
  • fragen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird oder lesen Sie in Ruhe den Haftbefehl
  • schweigen Sie auf jeden Fall zum Tatvorwurf
  • warten Sie, bis ich da bin