Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Führerschein/ Fahrerlaubnis         

Es tut weh, wenn der Führerschein weg ist. Gleichzeitig herrscht viel Verwirrung, wenn es um den Führerschein, die Fahrerlaubnis, die Sperrfrist und das Fahrverbot geht.

Führerscheinmaßnahmen werden in der Regel nach einer Alkoholfahrt, einer Verkehrsteilnahme nach dem Konsum von Betäubungsmitteln (Drogen) oder schweren Verkehrsverstössen verhängt.

Fahrerlaubnis und Sperrfrist  

Am Schlimmsten ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie wird nämlich immer mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu fünf Jahren verbunden. Nach Ablauf der Sperrfrist bekommen Sie die Fahrerlaubnis auch nicht automatisch zurück, sondern Sie müssen bei der Führerscheinstelle die Wiedererteilung beantragen.

Da die Bearbeitung der Wiedererteilung in der Behördenverwaltung eine gewisse Zeit dauert, können Sie diesen Antrag bereits 3 Monate vor der Sperrfrist bestellen.

Das wissen viele nicht! Vergeuden Sie also keine Zeit!

Kümmern Sie sich darum, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis reibungslos funktioniert.

Das gilt auch hinsichtlich sonstiger Auflagen der Führerscheinstelle, wie etwa der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung oder einer MPU ( medizinisch- psychologische Untersuchung), auch "Idiotentest" genannt.

Auch diese können und müssen vorbereitet werden!

Fragen Sie mich, ich helfe Ihnen gerne.

Beachten Sie:

Die Sperrfrist selbst beginnt erst mit dem Urteil zu laufen. Bis zum Urteil wird Ihnen die Fahrerlaubnis häufig "vollständig entzogen". Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird nur zum Teil auf die Sperrfrist angerechnet.

Im Einzelnen ist die Anwendung und Berücksichtigung der verschiedenen Zeiten kompliziert.

Fragen Sie mich! denn unabhängig von Anrechnungsfragen dürfen Sie die ganze Zeit kein Auto fahren!!

Führerschein und Fahrverbot

Bei manchen Verkehrsdelikten bleiben Sie zwar Inhaber der Fahrerlaubnis, aber es wird Ihnen trotzdem verboten, Auto zu fahrenEs wird ein sog. Fahrverbot verhängt.

Dieses beträgt mindestens 1en Monat bis maximal 3 Monate.

Dazu müssen Sie den Führerschein( also das Papier, bzw. die Plastikkarte) in amtliche Verwahrung geben.

Nach Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie den Führerschein automatisch wieder zurück. Ein Antrag auf Wiedererteilung ist nicht erforderlich!

Ein Fahrverbot wird häufig standardmäßig bei Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt. Es gibt dazu einen sog. "Bußgeldkatalog".

Beachten Sie:

Die Verhängung eines Fahrverbotes ist bestimmten Verstößen zwar die Regel. Sie wissen aber: Keine Regel ohne Ausnahmen.

Gerne können Sie mir dazu Fragen stellen! 

unter:

0179/ 480 622 3