Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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INSOLVENZSTRAFRECHT

In vielen Fällen endet eine Firmeninsolvenz bei der Staatsanwaltschaft. Für die Geschäftsführer, die Vorstände und die sonstigen Verantwortlichen ist ein Insolvenzstrafverfahren doppelt belastend:

Nicht nur die Insolvenz selbst muss gegenüber den Mitarbeitern, der Familie, Freunden und Geschäftspartnern verantwortet werden, sondern die Staatsanwaltschaft erhebt auch noch Vorwürfe, was angeblich alles schuldhaft falsch gemacht wurde.

Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrug, Untreue usw. – die Liste ist lang an möglichen insolvenzstrafrechtlichen Vorwürfen.

Die Bearbeitung des Insolvenzstrafrecht erfordert ein hohes Maß an insolvenz-rechtlichem, wirtschaftlichem, gesellschaftsrechtlichem und buchhalterischem Sachverstand. In kaum einem anderen Rechtsgebiet hängt die Frage der Strafbarkeit so stark von außerstrafrechtlichen Normen ab. Aber auch nicht jede unternehmerische Entscheidung darf als Insolvenzstraftat verstanden werden.

Im Insolvenzstrafrecht ist über den strafrechtlichen Teil hinaus viel zu beachten. 
So drohen bei manchen Verurteilungen gesetzliche Berufsverbote als Vorstand oder GmbH-Geschäftsführer.

Der Blick muss auch stets auf die Haftungsfrage gerichtet bleiben. Denn in vielen Fällen räumt der beschuldigte Vorstand oder Geschäftsführer mit strafrechtlichen Eingeständnissen auch seine persönliche Haftung mit seinem gesamten Privatvermögen ein; die beschränkte Haftung auf das Firmenvermögen wird also durchbrochen.

Zieht eine Firmeninsolvenz auch noch eine Privatinsolvenz nach sich, müssen die Vorschriften über die Restschuldbefreiung beachtet werden. Denn nur mit der Schuldenfreiheit nach Ablauf der Restschuldbefreiungsphase lohnt sich ein beruflicher Neustart. All diese Aspekte berücksichtigen wir im Rahmen der Beratung bei insolvenzstrafrechtlichen Vorwürfen.