Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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MEDIZIN- UND ARZTSTRAFRECHT

Das Medizinstrafrecht befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten, Apothekern, Pflegekräften und sonstigen Angehörigen von Heilberufen. Dabei steht nicht nur die strafrechtliche Aufarbeitung etwaiger Behandlungsfehler im Fokus, vielmehr rückt verstärkt die wirtschaftliche Betätigung in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden. Häufig sind Abrechnungsbetrugs- und Korruptionsvorwürfe Gegenstand von Strafverfahren. Hinzukommen Betrugs- sowie Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung durch Ärzte und Apotheker. Nicht jedem Arzt dürfte beispielsweise bekannt sein, dass er bei der Behandlung von Kassenpatientin nicht nur dem (körperlichen) Wohl des Patienten, sondern auch dem finanziellen Wohl von dessen gesetzlicher Krankenkasse verpflichtet ist und die Missachtung dieser Pflicht den Vorwurf der Untreue nach sich ziehen kann.

Der verstärkte Fokus auf die wirtschaftliche Betätigung zeigt sich auch in der Tätigkeit des Gesetzgebers, der mit den §§ 299a, 299b StGB im Jahr 2016 neue Straftatbestände gegen die Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen geschaffen hat. Aufgrund dieser neuen Straftatbestände bedürfen insbesondere Verträge zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen der eingehenden individuellen Prüfung, um sich nicht dem Vorwurf der Bestechlichkeit auszusetzen.

Parallel zu einem strafrechtlichen Verfahren wird regelmäßig auch ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Betroffenen eingeleitet, welches gravierende berufsrechtlichen Folgen haben kann, da im schlimmsten Fall der Entzug der Approbation droht. Bei der Beratung und Verteidigung in medizinstrafrechtlichen Verfahren muss daher auch stets das ärztliche Berufsrecht berücksichtigt werden, um die berufsrechtlichen Folgen für den Betroffenen zu begrenzen.

Die Verteidigung in medizinstrafrechtlichen Fällen setzt daher in erhöhtem Maße nicht nur strafrechtliche Fachkenntnisse voraus, sondern verlangt auch umfassende Kenntnisse im Medizinrecht sowie im ärztlichen Berufsrecht.