Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts wird nicht einheitlich gebraucht. Es gibt auch kein kodifiziertes „Gesetzbuch des Wirtschaftsstrafrechts“.

Wir verstehen unter Wirtschaftsstrafrecht einen Sammelbegriff für solche strafrechtlichen Vorwürfe, die sich im Wirtschaftsleben abspielen oder sich auf unternehmerische Zusammenhänge auswirken. In der Regel sind Wirtschaftsstraftaten mit wirtschaftlichen Schäden anderer verbunden.

Unter Wirtschaftsstrafrecht fallen deshalb Vorwürfe wie Betrug, Untreue, Kreditbetrug, Bankrott, Bestechung oder auch Steuerhinterziehung.

Das Wirtschaftsstrafrecht erfordert ein hohes Maß an unternehmerischem Sachverstand. Kenntnisse aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Gesellschaftsrecht (GmbH-Gesetz, AG, etc.) sind deshalb ebenso erforderlich, wie ein betriebswirtschaftliches Verständnis. Aber auch buchhalterisches Wissen wird gefordert. Denn Vorwürfe aus dem Wirtschaftsstrafrecht finden in vielen Fällen ihren Eingang in die Handelsbücher bzw. müssen dort „vertuscht“ werden. Deshalb ist es für uns Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht selbstverständlich, dass wir Handelsbücher, Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA`s), Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) und Jahresabschlüsse lesen und verstehen können.

Im Wirtschaftsstrafrecht findet sich aufgrund der Komplexität dieser Verfahren und auch des Umfanges der Ermittlungsakten bei der Strafjustiz eine gewisse Spezialisierung.

So gibt es bei der Staatsanwaltschaft vielfach eine sog. Wirtschaftsstraf-Abteilung, die sich ausschließlich um die Ermittlungen solcher wirtschaftsstrafrechticher Verfahren kümmert. Den Abteilungen für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft sind meist auch eigene „Sachverständige“ zugeordnet, die sog. Wirtschaftsreferenten. Diese Wirtschaftsreferenten sind aber keineswegs unparteiische oder gar vereidigte Sachverständige. Sie werden vielmehr einseitig und parteiisch für die Staatsanwaltschaft tätig. Die Ergebnisse deren Gutachten sind deshalb nicht nur besonders kritisch zu überprüfen, sondern häufig auch angreifbar.

Aber auch bei den Strafgerichten gibt es im Wirtschaftsstrafrecht eine Spezialisierung. So gibt es an den Landgerichten Wirtschaftsstrafkammern, bei den Amtsgerichten manchmal Wirtschaftsschöffengerichte.