Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Unternehmensstrafrecht

Aufgrund unserer wirtschaftsstrafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Spezialisierung sind wir in vielen Bereichen des sog. “Unternehmensstrafrechts” tätig.

Das Unternehmensstrafrecht stellt nicht etwa ein eigenes Rechtsgebiet dar. Vielmehr geht es um strafbare Vorwürfe, die aus der unternehmerischen Betätigung heraus resultieren. Ganz gleich, ob es sich um große Konzerne, mittelständische Unternehmen oder aber kleinere Betriebe oder Handwerksfirmen handelt, die Zahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften, deren Verletzung straf- oder bussgeldbewehrt ist, ist unüberschaubar. Ständig kommen neue Vorschriften hinzu oder alte Vorschriften werden geändert – kaum hat man sie einmal verinnerlicht.

Deshalb geraten Unternehmen häufig in das Visier von Ermittlungsbehörden.

Dabei geht es nicht nur um strafrechtliche Kernvorschriften, wie etwa das strafbare Nichtabführen von Sozialabgaben (§ 266 a StGB) , Betrug (§ 263 StGB) oder aber Untreue (§ 266 StGB) bzw. Bestechungsvorwürfe, sondern vielfach auch um Arbeitnehmerschutzvorschriften oder Unfallverhütungsregelungen.

Aufgrund der Vielzahl von Behörden, öffentlichen Stellen oder Ämtern ist auch die Gefahr groß, dass Ermittlungsbehörden von Amts wegen Kenntnis von möglichen Verstößen erlangen. So erstatten häufig Berufsgenossenschaften (im Falle eines Arbeitsunfalls) oder Aufsichtsämter von Amts wegen Anzeige, wenn sie von angeblichen Fehlverhaltensweisen erfahren.

Im Unternehmensstrafrecht übernehmen wir die Verantwortung nicht nur als Individualverteidiger etwa der beschuldigten Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen. Vielmehr vertreten wir auch das Unternehmen selbst, etwa bei einer unternehmensinternen Aufklärung oder aber – präventiv – bei der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen.

Hierbei arbeiten wir vielfach mit spezialisierten Rechtsanwaltskollegen aus anderen Bereichen, etwa dem Steuerrecht oder dem Arbeitsrecht sowie dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht zusammen. Denn nur durch unseren hohen Spezialisierungsgrad erreichen wir die besten Ergebnisse für unsere Mandanten.

Im Unternehmensstrafrecht ist es manchmal erforderlich, Mitarbeiter als Zeugenbeistand zu begleiten, wenn diese zur Zeugenvernehmung vorgeladen werden. Mitarbeiter haben nämlich vielfach – durchaus berechtigt – Sorge, dass sie sich bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung von Fragen selbst belasten könnten. Verantwortungsvolle Arbeitgeber und Unternehmensführungen sorgen in diesen Fällen für ihre Mitarbeiter und bieten ihnen die Möglichkeit eines erfahrenen Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand an.

Zum Unternehmensstrafrecht gehört aber auch die aktive Strafverfolgung im Unternehmen. Denn Unternehmen selbst sind bei unternehmensbezogenen Straftaten häufig auch Geschädigte. Als Unternehmensstrafrechtler helfen wir unseren Mandanten bei der Anzeigenerstattung gegen eigene (frühere) Mitarbeiter oder Konkurrenten. Ein solches strafrechtliches Ermittlungsverfahren hilft dem geschädigten Unternehmen vielfach bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

In jüngerer Zeit ist zu beobachten, dass die Ermittlungsbehörden verstärkt im unternehmensstrafrechtlichen Bereich nicht nur gegen die handelnden Veranwortlichen vorgehen, sondern im Rahmen des § 30 OWiG gegen das Unternehmen selbst. Derartige Verbandsgeldbußen können für ein Unternehmen nicht nur wirtschaftlich sehr teuer werden. Durch die Eintragungspflicht solcher Geldbußen z.B. in das Gewerbezentralregister oder das Korruptionsregister kann es bei Unternehmen existenziell werden, wenn es z.B. auf öffentliche Aufträge angewiesen ist. Denn mit der Eintragung in einem solchen Register ist das Unternehmen über Jahre hinweg von solchen Aufträgen ausgeschlossen.

Im Unternehmensstrafrecht zeigen wir unseren Mandanten den effektiven und zielführenden Weg aus der krisenbehafteten Zeit. Wir unterstützen Sie in der unternehmensinternen Kommunikation ebenso, wie in der Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht.