Strafrecht Baden-Baden
Edgar Gärtner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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ARZNEIMITTELSTRAFRECHT

Aufgrund unseres medizinstrafrechtlichen Schwerpunkts haben wir viel mit arzneimittelrechtlichen Vorwürfen zu tun.

Das Arzneimittelrecht (AMG – Arzneimittelgesetz) birgt für den dortigen Adressatenkreis der Ärzte und Apotheker eine schier unübersehbare Vielzahl von Tücken. Die jeweiligen Verfahrensregelungen sind im Verstoßenfalle mit Bußgeldern oder gar Geldstrafen bedroht. Dabei führt häufig nicht nur der vorsätzliche Verstoß, sondern auch fahrlässige Begehungsweisen zu einer Sanktion, die nicht nur haftungsträchtig sind, sondern auch berufsrechtlich relevant.

In jüngerer Zeit finden sich beispielsweise verstärkt Ermittlungen zur Eigenherstellung von Arzneimitteln. Beim bloßen Anfangsverdacht hiergegen müssen betroffene Ärzte und Apotheker nicht nur mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen rechnen. Vielmehr knüpft das Gesetz an die formalen Verstöße auch Gewinnabschöpfungsmaßnahmen, die aufgrund des Bruttoprinzips im Einzelfall immens hoch sein können. Gleich zu Beginn werden vielfach Arrestbeschlüße erlassen und – etwa durch Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken und Kontopfändungen umgesetzt.

Hier gilt es für den medizinstrafrechtlich tätigen Rechtsanwalt unverzüglich zu reagieren. Es ist notwendig, die arzneimittelrechtlichen Zusammenhänge zu kennen und zu verstehen. Denn nur mit der entsprechenden Erfahrung gelingt es, frühzeitig die Weichen für eine effektive Verteidigung im Arzneimittelstrafrecht zu stellen.